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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER AGENTUR MITSPIELER

 1.1. Die Agentur Mitspieler – Matthias Betz – im folgenden als Mitspieler bezeichnet – erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. 

 1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis. 

 1.3. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von Mitspieler ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. 

 1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. 

 2. VERTRAGSABSCHLUSS 

 2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von Mitspieler bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote von Mitspieler sind freibleibend und unverbindlich. 

 2.2. Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei Mitspieler gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch Mitspieler zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z. B. durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass Mitspieler zweifelsfrei zu erkennen gibt (z. B. durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt. 

 3. LEISTUNGSUMFANG, AUFTRAGSABWICKLUNG UND MITWIRKUNGS- PFLICHTEN DES KUNDEN 

 3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform. 

 3.2. Alle Leistungen von Mitspieler sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. 

 3.3. Der Kunde wird Mitspieler unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben verzögert werden. 

 3.4. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Mitspieler haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird Mitspieler wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Mitspieler schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen. 

 4. FREMDLEISTUNGEN / BEAUFTRAGUNG DRITTER 

 4.1. Mitspieler ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und / oder derartige Leistungen zu substituieren (»Besorgungsgehilfe«). 

 4.2. Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden. Es gelten immer die allgemeinen Geschäftsbedingungen der beauftragten Zulieferanten – auch, wenn die Abwicklungsarbeiten über Mitspieler an den Auftraggeber weiterverrechnet werden sollten. Es ist der volle Rechnungsbetrag fristgerecht zu bezahlen, eine Verkürzung des Rechnungsbetrages ist erst dann zulässig, sobald eine Gutschrift des Zulieferanten bei uns eingelangt ist; sollte die Rechnung bereits überwiesen sein, erstatten wir den Differenzbetrag zurück. 

 4.3. Mitspieler wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen. 

 5. TERMINE 

 5.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Mitspieler bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er Mitspieler eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an Mitspieler. 

 5.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Mitspieler. 

 5.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von Mitspieler – entbinden die Mitspieler jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z. B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben. 

 6. RÜCKTRITT VOM VERTRAG Mitspieler ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn – die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird; – berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von Mitspieler weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von Mitspieler eine taugliche Sicherheit leistet. 

 7. HONORAR 

7.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von Mitspieler für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Mitspieler ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.



 7.2. Alle Leistungen von Mitspieler, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle von Mitspieler erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen. 

 8. ZAHLUNG 

 8.1. Die Rechnungen von Mitspieler werden netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nicht anderes vereinbart wurde, binnen zehn Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Mitspieler.

 8.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen. 

 8.3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann Mitspieler sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. 

 8.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Mitspieler aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von Mitspieler schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen. 

 9. HAFTUNG Mitspieler haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. 

 10. GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ

 10.1. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch Mitspieler schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch Mitspieler zu. 

 10.2. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde von Mitspieler alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Mitspieler ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für Mitspieler mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. 

 10.3. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten von Mitspieler ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen. 

 10.4. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Mitspieler beruhen. Entgangener Gewinn bzw. Deckungsbeitrag kann nicht eingefordert werden. 

 10.5. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden. 

 10.6. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt. 

 11. ANZUWENDENDES RECHT Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Mitspieler ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. 

 12. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND 

 12.1. Erfüllungsort ist der Sitz von Mitspieler. 

 12.2. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen Mitspieler und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von Mitspieler örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in dieser Fassung gelten ab 15.09.2015.